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Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz

Zu Beginn März 2020 treten Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz in Kraft.
Ziel ist es, die lokalen und regionalen Pflanzensorten zu schützen. Sie sollen nicht mit ortsfremden Pflanzen vermischt werden.
Gerade in Wildwiesen gibt es häufig Arten, die sich sehr gut an die lokalen Bedingungen angepasst haben.
Wir werden uns bei unseren Wiesenprojekten natürlich an die gesetzlichen Vorgaben halten und Arten aus dem Südwestdeutschen Berg- und Hügelland verwenden.


Hier gibt’s mehr Hintergrundinformationen bei Saatguthänder Rieger-Hofmann.

Regionale Wildkräuterarten – Quelle: VWW – Verband deutscher Wildsamen- und Wildpflanzenproduzenten e.V.
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